Der Nüdlinger Werkstattrat stellt sich vor!

Der Werkstattrat besteht aus fünf Mitarbeitern und einer Vertrauensperson vom Personal. Wir werden für jeweils vier Jahre von den Mitarbeitern gewählt.

Allgemeine Aufgaben des Werkstattrates

  • darauf achten, dass Gesetze und Regeln eingehalten werden z. B. Erholungspausen und Urlaub
  • die Möglichkeit Maßnahmen zu beantragen die den Beschäftigten und der Werkstatt nützen
  • um die Beschäftigten kümmern, die ihre Rechte nicht selbst vertreten können
  • dafür sorgen, dass Männer und Frauen gleich behandelt werden

Wir haben bei einigen Themen Mitsprache- und Mitbestimmungsrecht. Dabei denken wir natürlich an das Wohl aller Mitarbeiter und setzen uns dafür ein. Wenn Ihr ein Problem mit Kollegen oder Vorgesetzen habt, könnt Ihr auf uns zukommen und wir werden versuchen euch dabei zu unterstützen.